Voraussetzungen für die Montage von Leuchten
ArtCrystal Tomeš (nachstehend "Auftragnehmer") sichert:
- Technische Dokumentation der Leuchten in Bezug auf die Anforderungen des Gebäudes (Gewichte, Verankerungsmethoden, Leistungsaufnahme usw.)
- Herstellung von Leuchten, deren Beladung, eventuell Transport zum Montageort
- die entsprechende Anzahl von Monteuren und Aufsichtsbehörden oder nur die Betreuer, wenn die Bevollmächtigten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden
- kleine Werkzeuge und Spezialwerkzeuge, die problemlos zum Montageort und zurück transportiert werden können
Der Werbetreibende wird sicherstellen:
Baubereitschaft, dh.
- Einbau von Leuchten im Endzustand nach Fertigstellung aller Bauarbeiten inkl. Malerarbeiten
- Für einzelne Leuchten werden die Ankerteile (Haken, Aufhängeöse, eventuell Winden) nach den technischen Anforderungen des Herstellers hinsichtlich Gewicht und Aufhängungssystem vorbereitet
- Für einzelne Leuchten, Netzteile gemäß den technischen Anforderungen des Herstellers hinsichtlich Stromverbrauch und Lichtquellen
- Lagerflächen für Leuchten, deren Teile und Werkzeuge bei der Montage
- Gerüste oder Plattformen für die Arbeit in Höhen
- Werkzeuge, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Größe nicht zum Montageort und zurück transportiert werden können
- Unterkunft und Verpflegung für Monteure des Lieferants in Bezug auf ihre Anzahl, falls erforderlich
- Dolmetscher bei Bedarf
- Beleuchtungsquellen, wenn sie nicht Teil des Vertrages sind
Garantie
- Der Lieferant ist verantwortlich für die Beleuchtung nach dem Standard der ArtCrystal Tomeš Garantie, sofern nicht anders vereinbart
- Der Lieferant ist verantwortlich für die Montage der Leuchte selbst, wenn er sie ausführt
- Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Verankerungselemente (Haken, Aufhängeösen, eventuell Winden)
- Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die elektrische Installation
- Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch Transport, Lagerung, unsachgemäße Installation verursacht werden, wenn dies vom Werbetreibenden durchgeführt wird, und auch für unsachgemäße Verwendung von Leuchten
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz während die Installation von Kronleuchtern
Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen sicheren Arbeitsplatz für die Montage von Kronleuchtern vorzubereiten, um aus sicheren Arbeitspositionen zu arbeiten, wenn er in einer Höhe mit einer Gerüst- oder Hebebühne arbeitet. Wird das Gerüst übergeben, ist der Kunde verpflichtet, die Montage nach den Montageanweisungen des Gerüstherstellers durchzuführen, den Auftragnehmer mit der Gerüstlast und den Besonderheiten des Arbeitsplatzes zu informieren. Im Falle einer Übergabe eines Lifts hat der Kunde eine gültige Revision des Gerätes gemäß den Anweisungen des Herstellers der Hebebühne zu gewährleisten. Bei der Ausführung von Gerüsten ist der Kunde verpflichtet, die Europäische Norm Nr. EN 12811-1 einzuhalten.
Ich bestätige, dass ich diese Anforderungen erfüllt habe und dafür sorgen werde, dass sie erfüllt sind.
Die Installation erfolgt nach der Zustellung aller erforderlichen Unterlagen, dh der bestätigten Installationsanforderungen und der Fotos der vorbereiteten Räumlichkeiten. Für den Fall, dass die Installation aufgrund des Versagens des Auftraggebers, diese Anweisungen einzuhalten, nicht durchgeführt werden kann, werden die Reisekosten für eine unnötige Reise erhoben.
In Jablenec nad Nisou
Datum 04.07.2018